Nutzungsbedingungen
Fassung vom 13.08.2026.
A. Allgemeine Vereinbarungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die zeitlich befristete Zurverfügungstellung und Nutzung der von der Firma DeutschlandGPT GmbH, Gabriele-Münter-Straße 3, 82110 Germering (nachstehend „Anbieter“) vertriebenen Softwareanwendungen oder Schnittstellen für den Zugriff auf die vom Anbieter vertriebenen Softwareanwendungen (nachstehend jeweils „Dienst“ oder gemeinschaftlich „Dienste“ genannt) sowie für damit zusammenhängende Leistungen oder sonstige Rechtsbeziehungen mit dem Anbieter.
1.2 Einbeziehung und Reichweite der Nutzungsbedingungen
Das Angebot des Anbieters richtet sich sowohl an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB als auch an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (im Weiteren jeweils: „Kunde“). Durch die Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen im Rahmen des Online-Vertragsabschlusses erklärt sich der Kunde mit den Inhalten dieser Nutzungsbedingungen einverstanden. Einige Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen können nur für bestimmte Nutzergruppen gelten, wie z.B. nur für Verbraucher oder nur für gewerbliche Kunden. In den jeweiligen Klauseln wird ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn eine solche Einschränkung besteht. Wenn kein solcher Hinweis vorhanden ist, gilt die Klausel für alle Kunden.
1.3 Ergänzende spezielle Geschäftsbedingungen
Für bestimmte Dienste und damit zusammenhängende Leistungen gelten spezielle Geschäftsbedingungen, welche den allgemeinen Vereinbarungen in Teil A der Nutzungsbedingungen bei Abweichungen vorgehen. Bei Widersprüchen gilt die folgende Rangfolge (die niedrige Ziffer geht der höheren Ziffer jeweils vor):
- Ergänzungsvereinbarung DORA (nur für Kunden nach Ziff. 1.4)
- Bedingungen zur Auftragsverarbeitung
- Besondere Bedingungen für Berufsgeheimnisträger (Teil B)
- Allgemeine Vereinbarungen (Teil A)
Im Hinblick auf fremde Geheimnisse im Sinne von § 203 StGB geht Teil B den Bedingungen zur Auftragsverarbeitung und der Ergänzungsvereinbarung DORA vor.
1.4 Kunden aus dem Finanzsektor (DORA)
Ist der Kunde ein Finanzunternehmen im Sinne von Art. 2 der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor („DORA“) oder ein IKT-Drittdienstleister im Anwendungsbereich dieser Verordnung, so gilt ergänzend die Ergänzungsvereinbarung DORA in der jeweils geltenden Fassung. Sie enthält die nach Art. 30 der Verordnung erforderlichen Vertragsbestimmungen sowie die Angaben, die der Kunde für sein Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3 der Verordnung benötigt.
Die Ergänzungsvereinbarung tritt mit Abschluss dieser Nutzungsbedingungen in Kraft; einer gesonderten Vereinbarung oder Unterzeichnung bedarf es nicht. Sie wird dem Kunden in einem herunterladbaren, dauerhaften und zugänglichen Format nach Art. 30 Abs. 1 der Verordnung zur Verfügung gestellt. Für Kunden, die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, gilt sie nicht.
Die Einstufung, ob die Dienste eine kritische oder wichtige Funktion des Kunden im Sinne von Art. 3 Nr. 22 der Verordnung unterstützen, obliegt allein dem Kunden. Der Kunde teilt dem Anbieter eine solche Einstufung sowie deren Änderung in Textform mit.
2. Vertragsabschluss, Laufzeit, Vertragsgegenstand
2.1 Fremde AGB
Anderslautende oder entgegenstehende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Anbieter Bestellungen in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt oder Zahlungen vorbehaltslos entgegennimmt.
2.2 Vertragsabschluss online
Die Darstellungen bzw. Beschreibung des Dienstes und damit zusammenhängenden Leistungen auf der Internetseite oder dem Webshop des Anbieters oder innerhalb des Dienstes stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Bestellung dar. Für die Bestellung ist die Anlage eines Nutzerkontos erforderlich (siehe Ziff. 4). Mit Aufgabe der Bestellung durch Klicken des abschließenden Buttons, z.B. „kostenpflichtig bestellen“ oder „Registrieren“, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Einzelvertrages über das vom Kunden ausgewählte Nutzungsmodell ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch den Anbieter stellt noch keine Vertragsannahme dar. Ein Einzelvertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung per Bildschirmanzeige oder in Textform oder durch Bereitstellung des Dienstes annimmt.
2.3 Vertragsschluss bei Angeboten des Anbieters
Alle vom Anbieter an den Kunden gesendete Angebote erfolgen freibleibend, es sei denn, der Anbieter kennzeichnet das Angebot ausdrücklich als verbindlich. Der Anbieter ist berechtigt, abweichende Angebote des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang beim Anbieter anzunehmen. Angebote und Annahmen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Auch Neben- und Zusatzabreden zu einem Einzelvertrag, Beschaffenheitsangaben über die Dienste und Vereinbarungen, die jeweils vor, bei oder nach Abschluss eines Einzelvertrages abgegeben bzw. getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform sowie einer ausdrücklichen Bezugnahme auf den betreffenden Einzelvertrag.
2.4 Beschaffenheit des Dienstes
Die Beschaffenheit und die Eigenschaften des Dienstes („Leistungsbeschreibung“) entsprechend des vom Kunden gewählten Tarifs sind auf der Internetseite oder dem Webshop des Anbieters, oder innerhalb der jeweiligen Bereiche des Dienstes beschrieben und werden dem Kunden im Rahmen des Online-Vertragsabschlusses gemäß der vom Kunden getroffenen Auswahl angezeigt und in der Vertragsbestätigung per Mail nach Abschluss des Vertrages übermittelt. Dem Kunden ist bewusst, dass in den Diensten KI-Modelle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modelle wie LLama von Meta (im Weiteren auch „Fremdanwendungen“) genutzt werden. Die verfügbaren KI-Modelle sind abhängig vom gewählten Tarif des Kunden. So stehen im aktivierten Berufsgeheimnisträger-Modus nach Teil B nur bestimmte KI-Modelle und Unterauftragnehmer zur Verfügung. Der Kunde akzeptiert, dass sich der Dienst und seine Funktionalitäten während der Laufzeit des Vertrages verändern kann, um den sich ändernden Anforderungen aller Nutzer des Dienstes oder Dritthersteller von Fremdanwendungen gerecht zu werden, vorausgesetzt, dass die Leistungen nicht wesentlich von den ausdrücklichen Vereinbarungen der Parteien in Bezug auf Funktionalitäten und Spezifikationen abweichen.
2.5 Fremdanwendungen
Die Verpflichtungen des Anbieters in Bezug auf mit den Diensten verbundenen Fremdanwendungen (z.B. Large Language Models) gegenüber dem Kunden stehen stets unter dem Vorbehalt der vertragsgemäßen Leistungserbringung durch den Hersteller der Fremdanwendung oder dessen Unterauftragnehmern und sind beschränkt auf die vom Hersteller vorgegebene Verfügbarkeit. Der Anbieter haftet für deren Leistungen nur, soweit den Anbieter ein eigenes (Mit-)Verschulden trifft.
2.6 Verfügbarkeit
(1) Zusage. Der Anbieter stellt die in Absatz 2 genannten Dienste mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99,5 % je Kalendermonat bereit.
(2) Erfasste Dienste. Die Zusage gilt für die Kerndienste Dialog (Web-Anwendung), API (Platform-API) und Workflows. Nicht erfasst sind die Office-Add-ins, die Desktop- und Mobil-Anwendungen, die Browser-Erweiterung, das einbettbare Chat-Widget sowie Beta- und Vorschaufunktionen.
(3) Definition. Ein Dienst gilt als verfügbar, wenn er über das öffentliche Internet erreichbar ist und auf funktionsgerechte Anfragen ohne serverseitigen Fehler antwortet. Die Verfügbarkeit je Kalendermonat errechnet sich als Verhältnis der verfügbaren Minuten zu den Gesamtminuten des Monats abzüglich der nach Absatz 5 ausgenommenen Zeiten.
(4) Messung. Maßgeblich ist die Messung des Anbieters über die öffentlich einsehbare Statusseite. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anforderung eine Auswertung für den betreffenden Kalendermonat zur Verfügung.
(5) Ausgenommene Zeiten. Nicht als Ausfallzeit gelten: (a) angekündigte Wartungsfenster, sofern sie mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform oder über die Statusseite angekündigt wurden, außerhalb der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr (MEZ/MESZ) an Werktagen liegen und insgesamt vier Stunden je Kalendermonat nicht überschreiten; (b) unaufschiebbare Notfallwartung zur Abwehr einer akuten Sicherheitsgefährdung; (c) Störungen, die auf der Infrastruktur, den Netzen oder Endgeräten des Kunden beruhen; (d) höhere Gewalt.
(6) Modellanbieter.Die Verfügbarkeit einzelner KI-Modelle liegt außerhalb des Einflusses des Anbieters. Der Anbieter schuldet insoweit nicht die Verfügbarkeit eines bestimmten Modells, wohl aber den Betrieb einer Ausweichsteuerung, die bei Ausfall eines Modellanbieters automatisch auf einen verfügbaren Anbieter umschaltet, soweit für die Organisation des Kunden mehr als ein Anbieter freigeschaltet ist. Der Ausfall sämtlicher für den Kunden freigeschalteter Modellanbieter gilt als Ausfallzeit des Dienstes Dialog. Hat der Kunde die nutzbaren Modellanbieter durch eigene Konfiguration auf einen einzigen beschränkt — insbesondere im Betriebsmodus für Berufsgeheimnisträger —, gilt die Nichtverfügbarkeit allein dieses Modellanbieters nicht als Ausfallzeit; die Ausweichsteuerung kann in dieser Konfiguration vereinbarungsgemäß nicht eingreifen. Die Erreichbarkeit der Plattform selbst bleibt von diesem Satz unberührt.
(7) Service Credits. Unterschreitet die Verfügbarkeit eines Dienstes im Kalendermonat den Wert nach Absatz 1, kann der Kunde eine Gutschrift auf das Entgelt des Folgemonats verlangen:
| Verfügbarkeit im Kalendermonat | Gutschrift |
|---|---|
| unter 99,5 % bis 99,0 % | 10 % |
| unter 99,0 % bis 95,0 % | 25 % |
| unter 95,0 % | 50 % |
Bezugsgröße der Gutschrift ist das auf den betroffenen Dienst entfallende Entgelt des betreffenden Kalendermonats; bei jährlicher oder mehrmonatiger Vorauszahlung der anteilige Monatswert. Der Anspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Ende des betreffenden Kalendermonats in Textform geltend zu machen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere auf Minderung und Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt; gewährte Gutschriften werden auf eine Minderung oder einen Schadensersatzanspruch wegen desselben Zeitraums und derselben Störung angerechnet.
2.7 Keine Zusicherung oder Garantie
Beschaffenheits- und Eigenschaftsbeschreibungen im Begleitmaterial sind nicht als Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder als Garantie zu verstehen. Zusätzliche Vereinbarungen zur Software im Einzelvertrag sind nur dann als Zusicherung einer Eigenschaft oder Garantien des Anbieters zu verstehen, wenn diese in Textform erfolgen und es anhand der entsprechenden Formulierung und in Zusammenhang mit den übrigen Bestimmungen des Einzelvertrages objektiv klar ist, dass es sich nicht lediglich um eine unverbindliche Anpreisung handelt.
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
3.1 Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts bei Verbrauchern
Verbraucher haben grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Das Widerrufsrecht erlischt bei kostenpflichtigen Online-Diensten jedoch mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Kunde vor Beginn der Erbringung des Online-Dienstes ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt. Aufgrund der Natur der angebotenen Dienste, die mit Vertragsschluss und somit mit sofortigem Leistungsbeginn bereitgestellt werden, besteht dann kein Widerrufsrecht.
3.2 Für das Widerrufsrecht geltende Bestimmungen (Widerrufsbelehrung)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DeutschlandGPT GmbH, Gabriele-Münter-Straße 3, 82110 Germering, kundendienst@deutschlandgpt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
— Ende der Widerrufsbelehrung —
3.3 Muster-Widerrufsformular
Zur Erklärung des Widerrufs kann das folgende Formular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
DeutschlandGPT GmbH, Gabriele-Münter-Straße 3, 82110 Germering, kundendienst@deutschlandgpt.de
- – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
- – Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- – Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- – Name des/der Verbraucher(s)
- – Anschrift des/der Verbraucher(s)
- – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- – Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
3.4 Einverständnis mit der sofortigen Leistungserbringung/Verzicht auf Widerrufsrecht
Mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass der Anbieter sofort mit der Ausführung der vertraglich geschuldeten Dienstleistung beginnt und der Kunde dadurch sein Widerrufsrecht verliert. Diese Regelung gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
4. Anlage eines Nutzerkontos
4.1 Kontoerstellung
Um den Dienst zu nutzen, müssen sich Kunden ein Nutzerkonto erstellen, indem sie alle dafür erforderlichen Daten oder Informationen vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Der Dienst steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung.
4.2 Sicherheit der Zugangsdaten
Der Kunde hat dafür Vorkehrungen zu treffen, dass seine Zugangsdaten vertraulich und sicher verwahrt werden. Für die Erstellung eines Nutzerkontos und zur Sicherstellung der Sicherheit der Zugangsdaten wird dem Kunden empfohlen, das von ihm gewählte Passwort individuell und sicher auszugestalten (z.B. Mindestlänge von 12 Zeichen, Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern sowie Sonderzeichen).
4.3 Bedingungen für die Erstellung eines Nutzerkontos
Die Nutzung des Dienstes ist nur durch natürliche Personen gestattet. Die Erstellung von Nutzerkonten durch Bots oder andere automatisierte Methoden ist nicht erlaubt. Es darf pro Nutzer, der eine natürliche Person ist, nur ein Konto erstellt werden („Einzeltarif“ siehe Ziff. 6.1). Ist der Kunde ein Unternehmen, kann ein Kunde mehrere Nutzer einrichten, die jedoch jeweils einer natürlichen Person zuzuordnen ist („Organisationstarif“ siehe Ziff. 6.1).
4.4 Verantwortlichkeit für das Nutzerkonto
Mit der Anmeldung und dem Abschluss des Vertrages übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für alle Handlungen, die unter Verwendung seines Nutzernamens und Passworts durchgeführt werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten unverzüglich zu informieren, wenn er annehmen muss, dass seine persönlichen Informationen, einschließlich Nutzerkonten, Zugangsdaten oder personenbezogener Daten verletzt, unrechtmäßig offengelegt oder entwendet worden sind.
4.5 Sperrung oder Löschung des Nutzerkontos
Die Löschung des Nutzerkontos kann nur nach der Kündigung des vom Kunden abgeschlossenen Tarifs erfolgen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Nutzerkonten jederzeit und ohne Vorankündigung zu sperren oder zu löschen, wenn diese (i) als unangemessen oder beleidigend eingestuft werden, oder (ii) nach Auffassung des Anbieters gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen. Die Sperrung oder Löschung eines Nutzerkontos aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Gebühren oder Preise.
5. Kostenfreies und kostenpflichtiges Angebot, Laufzeit
5.1 Kostenpflicht des Dienstes
Der Dienst wird dem Kunden, je nach Regelung des Einzelvertrages, entweder gegen Zahlung eines Entgelts nach Maßgabe von Ziff. 6 („Abonnement“) oder entgeltfrei („kostenfreies Angebot“) angeboten. Kostenfreie Angebote können dem Kunden (i) in Form einer funktionell eingeschränkten Version eines Dienstes („Freemium“), oder (ii) als noch nicht allgemein zugängliche Version des Dienstes („Beta“) oder (iii) im Rahmen einer nach freiem Ermessen des Anbieters festgelegten Testphase zur Verfügung gestellt werden. Ein Kunde kann jedoch nur einmal eine Testphase in Anspruch nehmen, auch wenn er sich erneut mit einem neuen/anderen Konto anmeldet.
5.2 Zusatzangebote
Der Anbieter kann während der Laufzeit eines Einzelvertrags die Freischaltung zusätzlicher Funktionalitäten, Inhalte oder Zusatzmodule (Add-On) des Dienstes zur Freischaltung anbieten. Das Absenden eines ausgefüllten Bestell- bzw. Freischaltungsformulars stellt die Angebotserklärung des Kunden auf Abschluss eines entsprechenden Einzelvertrags dar.
5.3 Laufzeit kostenpflichtiger Abonnements
Kostenpflichtige Abonnements beginnen am Tag des Rechnungsversandes beim Anbieter und haben die im Einzelvertrag genannte Laufzeit. Die Abonnements verlängern sich automatisch um die ursprüngliche Laufzeit (ausgenommen Tarife für Verbraucher), sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Um Abonnements aufrechtzuerhalten, muss der Kunde die erforderliche wiederkehrende Gebühr rechtzeitig bezahlen.
5.4 Laufzeit/Beendigung kostenfreier Angebote
Die Nutzung von kostenfreien Angeboten kann von jeder Partei jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Nutzung von kostenfreien Angeboten endet ansonsten automatisch mit Ablauf des vom Anbieter vorgegebenen Zeitraums oder dem Erreichen einer vom Anbieter vorgegebenen begrenzten Anzahl von Eingaben oder Nutzungen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Tarifstruktur
Zur Nutzung der Dienste stellt der Anbieter die folgende Tarifstruktur bereit:
- Einzeltarif: Dieser umfasst Einzelpersonen, die den Dienst privat oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen möchten. Der Einzeltarif setzt eine Registrierung inklusive Angabe der E-Mail-Adresse sowie bei kostenpflichtigen Varianten eine Zahlungsmethode voraus.
- Organisationstarif:Dieser setzt eine Registrierung als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB voraus, inklusive Angabe der Rechnungsadresse des Unternehmens, der USt-ID-Nummer und der E-Mail-Adresse des Erstellers. Hierbei können weitere Nutzer zum Tarif hinzugefügt werden. Hierbei wird pro angelegtem, registrierten Nutzer („named user“) die vereinbarte Gebühr im Voraus erhoben.
Der Berufsgeheimnisträger-Modus nach Teil B steht ausschließlich im Organisationstarif zur Verfügung. Der Kunde aktiviert ihn dort selbst in den Organisationseinstellungen; hierfür fällt keine zusätzliche Vergütung an. Bei Enterprise-Kunden erfolgt die Freischaltung durch den Anbieter nach Maßgabe der einzelvertraglichen Vereinbarung (siehe Teil B Ziff. 1.1).
6.2 Geltende Preise für Abonnements
Die Höhe der geschuldeten Vergütung ergibt sich aus dem gewählten Nutzungsumfang des Dienstes, dem gewählten Zahlungszeitraum (monatlich/jährlich), der Nutzeranzahl sowie bei nutzungsbasiert abgerechneten Funktionen aus dem tatsächlichen Nutzungsumfang. Die geltenden Preise verstehen sich in Euro. Für Verbraucher (Privattarif) werden die Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt und berechnet. Bei Unternehmern sind die angezeigten Preise netto.
6.3 Zahlungsmethoden
Alle Zahlungen werden über Drittanbieter abgewickelt. Daher erhebt der Anbieter selbst keine Zahlungsinformationen und erhält lediglich eine Benachrichtigung, wenn die Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde.
6.4 Fehlschlagen von Zahlungen
Wenn die Zahlung über die verfügbaren Methoden fehlschlägt oder vom Zahlungsdienstleister abgelehnt wird, ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Bestellung zu erfüllen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, alle damit verbundenen Kosten oder Schadenersatz vom Kunden zu fordern.
7. Gewährleistungsregelungen für Verbraucher
7.1 Gewährleistung für digitale Dienstleistungen
Nach EU-Recht gewährleisten Gewerbetreibende die Konformität digitaler Produkte, die Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden, bei kontinuierlich bereitgestellten digitalen Dienstleistungen für den gesamten Zeitraum, in dem die digitale Dienstleistung erbracht wird. Die Dienste nutzen KI-Modelle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modelle wie LLama von Meta. Der Anbieter stellt diese Modelle lediglich als Werkzeug zur Verfügung und übernimmt keine Gewähr für die Ergebnisse, die durch die Nutzung dieser Modelle erzielt werden.
7.2 Haftungsausschluss für KI-Modelle
Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit oder die vollständige Fehlerfreiheit der digitalen Dienstleistungen. Da die verwendeten Modelle nicht für spezifische Anwendungen trainiert sind, ist die Richtigkeit und Qualität der jeweiligen Antwort durch den Kunden selbst zu bewerten. Der Kunde ist allein für die Interpretation und Nutzung der Ergebnisse verantwortlich.
7.3 Verbraucherrechte nach EU-Recht
Ist der Kunde ein europäischer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so unterliegen die digitalen Dienstleistungen den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gemäß den Gesetzen des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
7.4 Nacherfüllung und Verbraucherrechte
Der Anbieter gewährleistet, dass die bereitgestellten Dienstleistungen gemäß den beschriebenen Funktionalitäten und Spezifikationen erbracht werden. Bei Mängeln oder Leistungsstörungen haben Verbraucher das Recht auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Rechte zu, einschließlich Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Vergütung.
8. Gewährleistungsregelungen für Unternehmer
8.1 Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gewährleistet der Anbieter ausschließlich die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nach den vereinbarten Spezifikationen.
8.2 Haftungsausschluss für KI-Modelle
Der Anbieter stellt KI-Modelle lediglich als Werkzeug zur Verfügung und übernimmt keine Gewähr für die Ergebnisse, die durch die Nutzung dieser Modelle erzielt werden. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit oder die vollständige Fehlerfreiheit der Dienstleistungen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Interpretation und Nutzung der Ergebnisse, die durch die Anwendung der KI-Modelle generiert werden.
8.3 Ausschluss weitergehender Gewährleistung
Jegliche darüberhinausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere ist die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a BGB), ausgeschlossen.
8.4 Mängelanzeige und Nacherfüllung
Unternehmer sind verpflichtet, Störungen des Dienstes unverzüglich zu melden. Erkennbare Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung der digitalen Dienstleistung schriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln beträgt die Anzeigefrist 10 Tage ab Entdeckung des Mangels. Im Falle eines Mangels hat der Anbieter nach seiner Wahl das Recht zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien digitalen Dienstleistung.
9. Haftung des Anbieters
9.1 Uneingeschränkte Haftung
Nachstehende Haftungsbeschränkungen dieser Ziff. 9 gelten nicht für die Haftung:
- bei Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Anbieters verursacht wurden;
- in Fällen der arglistigen Täuschung des Kunden durch den Anbieter;
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes;
- gemäß Art. 82 DSGVO;
- wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie.
In den vorstehenden Fällen haftet der Anbieter unbeschränkt.
9.2 Beschränkte Haftung
Unbeschadet von Ziff. 9.1 beschränkt sich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Verluste oder Schäden, wenn der Verlust oder Schaden aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht resultiert. Vertragswesentliche Pflichten sind dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3 Beschränkte Haftung bei Unternehmern
Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist die Haftung des Anbieters nach Ziff. 9.2 für einen einzelnen Schadensfall und die Summe aller Schadensfälle unter einem Einzelvertrag zusätzlich auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den letzten 12 Monaten vor dem Haftungsfall an den Anbieter gezahlt hat. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche von Kunden, die keine Verbraucher sind, beträgt ein Jahr, mit Ausnahme bei Ansprüchen nach Ziff. 9.1.
10. Pflichten des Kunden
10.1 Nutzerinhalte
Soweit dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt wird, eigene Inhalte („Nutzerinhalte“) in den Dienst einzugeben, hochzuladen, über den Dienst zu teilen, bereitzustellen oder in sonstiger Weise in den Dienst einzubringen, sichert er durch das Hochladen zu, dazu berechtigt zu sein und keine gesetzlichen Vorschriften bzw. Rechte Dritter zu verletzen.
10.2 Angemessenes Nutzungsverhalten (Acceptable Use Policy)
Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nur in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen. Der Kunde darf die Dienste nicht für illegale, schädliche oder betrügerische Zwecke verwenden. Insbesondere hat der Kunde die Rechte am geistigen Eigentum, die Urheberrechte Dritter sowie die Anforderungen des Datenschutzes zu beachten.
10.3 Angemessener Nutzungsumfang (Fair Use Policy)
Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst so zu nutzen, dass keine über das übliche Maß hinausgehende Rechenlast auf den Systemen des Anbieters erzeugt wird. Der Anbieter ist berechtigt, Maßnahmen zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Dienste zu treffen (z.B. Begrenzung von Eingaben pro Nutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraums).
10.4 Missbrauch und Verstöße
Der Anbieter behält sich das Recht vor, alle geeigneten Maßnahmen zum Schutz seiner berechtigten Interessen zu ergreifen, wie z.B. den Zugriff auf den Dienst zu verweigern, betroffene Nutzerkonten zu sperren oder zu löschen, Verträge zu kündigen oder über den Dienst stattfindende Handlungen den zuständigen Behörden anzuzeigen.
10.5 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter, verbundene Unternehmen, leitende Angestellte, Direktoren, Vertreter, Co-Brander, Partner und Mitarbeiter von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, die aufgrund oder in Verbindung mit einer schuldhaften Verletzung dieser Nutzungsbedingungen, Rechten Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Nutzung des Dienstes durch den Kunden geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, sofern der Dienst vom Kunden ordnungsgemäß und korrekt verwendet wurde.
11. Nutzungsrechte
11.1 Nutzungsbedingungen
Die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen auf den Dienst anwendbaren Nutzungsbedingungen oder End User License Agreement (EULA), die dem Kunden bei Vertragsschluss zugänglich gemacht werden.
11.2 Nutzungsrecht
In Abwesenheit solcher Nutzungsbedingungen oder eines solchen EULA erwirbt der Kunde:
- Im Einzeltarif: ein zeitlich auf die Laufzeit des Einzelvertrages befristetes, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software.
- Im Organisationstarif:ein zeitlich auf die Laufzeit des Einzelvertrages befristetes, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software durch die bezahlte Anzahl von Nutzern („Named-User“).
Die Nutzung des Dienstes durch Unternehmer bzw. Arbeitnehmer als Kunden ist beschränkt auf die interne Nutzung zu Zwecken ihres Geschäftsbetriebs bzw. des Geschäftsbetriebs ihres Arbeitgebers. Jede Nutzung zum Zwecke des Geschäftsbetriebs eines weiteren Dritten bedarf einer gesonderten einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Anbieter.
11.3 Nutzungseinschränkungen
Der Kunde darf ohne vorherige Zustimmung durch den Anbieter in Textform keine Unterlizenzen erteilen und die Dienste (i) nicht an Dritte untervermieten, verleihen oder im Rahmen von EDV-Dienstleistungen überlassen oder für Zwecke Dritter benutzen, sowie (ii) nicht dekompilieren oder auf sonstige Weise die verschiedenen Herstellungsstufen des Dienstes rückerschließen (Reverse-Engineering). Sofern in diesen Nutzungsbedingungen keine spezifischeren Bestimmungen getroffen werden, sind alle geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit dem Dienst ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber.
11.4 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
Alle im Zusammenhang mit dem Dienst erscheinenden Marken, Namen oder Bildmarken sowie andere Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Wortmarken, Illustrationen, Bilder oder Logos sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber.
Besonderer Hinweis: Meta Llama 3 ist unter der Meta Llama 3 Community License lizenziert, Copyright © Meta Platforms, Inc. All Rights Reserved.
11.5 Zusätzliche Nutzungsbedingungen
Der Kunde ist ausschließlich berechtigt, die Dienste im Rahmen der ordnungsgemäßen Nutzung zu verwenden. Für die Nutzung von LLMs können zusätzliche Nutzungsbedingungen bzw. EULA der LLM-Anbieter gelten. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter an mit den Diensten verarbeiteten Materialien/Inhalten keine Nutzungsrechte beansprucht. Für die Einhaltung der Bedingungen der LLM-Anbieter ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
| Anbieter | Nutzungsbedingungen |
|---|---|
| Amazon Bedrock | Für die Bereitstellung von KI-Modellen arbeitet DeutschlandGPT mit Amazon Web Services (AWS) zusammen und nutzt dabei die AWS Bedrock-Plattform. Diese Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage der geltenden AWS Service-Bedingungen. Ein zentraler Aspekt dieser Vereinbarung ist der Schutz Ihrer Daten: AWS hat sich vertraglich dazu verpflichtet, sämtliche über die KI-Modelle verarbeiteten Inhalte weder für das Training von Modellen noch zur Optimierung anderer AWS-Dienste zu verwenden. Zusätzlich zu diesen Servicebedingungen haben wir mit AWS einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datenverarbeitung präzisiert. |
| Microsoft Azure | Für die Bereitstellung von KI-Modellen arbeitet DeutschlandGPT mit Microsoft Azure zusammen und nutzt dabei den Azure OpenAI Service. Diese Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage der geltenden Produktbestimmungen sowie des Microsoft Products and Services Data Protection Addendum (DPA). Microsoft stellt für den Azure OpenAI Service ausdrücklich klar, dass Ihre Prompts, Outputs, Embeddings und eigenen Trainingsdaten weder anderen Kunden bereitgestellt, noch an OpenAI weitergegeben, noch zum Training oder zur Verbesserung von OpenAI- oder Microsoft-Modellen oder anderen Diensten verwendet werden; die zugrunde liegenden Modelle sind zudem zustandslos. Zusätzlich zu diesen Servicebedingungen hat DeutschlandGPT mit Microsoft einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) geschlossen, der die Datenverarbeitung und Sicherheitsmaßnahmen vertraglich regelt. |
| Google Cloud Platform | Für die Bereitstellung von KI-Modellen arbeitet DeutschlandGPT mit Google Cloud zusammen und nutzt dabei Gemini in Vertex AI. Diese Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage der Nutzungsbedingungen sowie des Data Processing Addendums (CDPA). Google stellt für Generative AI auf Vertex AI klar, dass Ihre Daten ohne Ihre vorherige Zustimmung nicht gespeichert oder zum Training von KI-Modellen verwendet werden (Training Restriction). Zusätzlich zu diesen Servicebedingungen hat DeutschlandGPT mit Google einen Auftragsverarbeitungsvertrag (CDPA) geschlossen, der die Datenverarbeitung und Sicherheitsmaßnahmen vertraglich regelt. |
| IONOS | Für die Bereitstellung von KI-Modellen arbeitet DeutschlandGPT mit der IONOS Cloud GmbH zusammen und nutzt dabei den IONOS AI Model Hub. Diese Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Datenschutzpakets. IONOS stellt für den AI Model Hub klar, dass Ihre Eingaben ausschließlich Ihrer eigenen Nutzung dienen und vom Training der Modelle ausgeschlossen sind; die Verarbeitung findet ausschließlich in deutschen Rechenzentren statt. Zusätzlich zu diesen Servicebedingungen hat DeutschlandGPT mit IONOS einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen, der die Datenverarbeitung und Sicherheitsmaßnahmen vertraglich regelt. |
| Mistral-API | Für die Bereitstellung von KI-Modellen arbeitet DeutschlandGPT mit Mistral AI zusammen und nutzt die Mistral-API („la Plateforme“). Diese Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage der Nutzungsbedingungen, der Datenschutzhinweise sowie des Data Processing Addendums (DPA). DeutschlandGPT betreibt die Mistral-API mit ausgeschalteter Trainingsnutzung und Zero-Data-Retention (ZDR), sodass Ihre Daten weder gespeichert noch zum Training genutzt werden. Zusätzlich hat DeutschlandGPT mit Mistral einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der die Datenverarbeitung und Sicherheitsmaßnahmen vertraglich regelt. |
| OpenAI | Für die Bereitstellung von KI-Modellen arbeitet DeutschlandGPT mit OpenAI Ireland Ltd. zusammen und nutzt dabei die OpenAI-API. Diese Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage der geltenden Business Terms, der Datenschutzhinweise sowie des Data Processing Addendums (DPA). OpenAI stellt für API-Kunden vertraglich klar, dass Ihre Prompts und Outputs nicht zum Training oder zur Verbesserung von OpenAI-Modellen verwendet werden. DeutschlandGPT betreibt die OpenAI-API zudem mit Zero-Data-Retention (ZDR), sodass Ihre Daten nicht bei OpenAI gespeichert werden. Zusätzlich hat DeutschlandGPT mit OpenAI einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der die Datenverarbeitung und Sicherheitsmaßnahmen vertraglich regelt. |
| T-Cloud | Für die Bereitstellung von KI-Modellen arbeitet DeutschlandGPT mit der T-Cloud zusammen und nutzt dabei die AI Foundation Services. Diese Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Ergänzenden Bedingungen zur Auftragsverarbeitung. Im Rahmen der AV verarbeitet T-Systems personenbezogene Daten ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und nur auf dokumentierte Weisung; eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken (z.B. Training von Modellen) ist damit ausgeschlossen. Zudem verpflichtet T-Systems sein Personal zur Vertraulichkeit; Weitergaben erfolgen nur im Rahmen der beauftragten Unterauftragsverarbeitung. |
| Brave | Für die Websuche-Funktion innerhalb des Dienstes – nicht für die Bereitstellung von KI-Modellen – arbeitet DeutschlandGPT mit Brave Software, Inc. zusammen und nutzt dabei die Brave Search API. Diese Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage der geltenden Search API Terms of Use, der Datenschutzhinweise sowie des Data Processing Addendums (DPA, Stand 09.09.2025), in das die EU-Standardvertragsklauseln einbezogen sind. An Brave übermittelt wird ausschließlich die Suchanfrage, nicht der übrige Chatverlauf; DeutschlandGPT hat mit Brave Zero-Data-Retention (ZDR) vereinbart, sodass Suchanfragen bei Brave nicht gespeichert werden. DeutschlandGPT führt Brave als Unterauftragsverarbeiter und hat die Websuche-Funktion so ausgestaltet, dass an Brave keine über die Suchanfrage hinausgehenden Inhalte gelangen. |
Dem Kunden ist bewusst, dass Verstöße gegen Bedingungen von LLM-Anbietern zu einem Ausschluss oder einer Beschränkung der Nutzung der LLMs führen kann und somit auch die Nutzbarkeit des Dienstes eingeschränkt würde. Der Anbieter haftet nicht für Einschränkungen der Nutzbarkeit der Dienste, die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen Bedingungen von LLM-Anbietern ergeben.
11.6 Nutzungsrechteinräumung
Der Kunde räumt dem Anbieter das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Einzelvertrages begrenzte Recht ein, die vom Kunden in den Diensten zur Verfügung gestellten Nutzerinhalte zum Zwecke der Erfüllung des Einzelvertrages zu verarbeiten, insbesondere zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu übermitteln (insbesondere an die ausgewählten LLM-Anbieter).
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
12.1 Geheimhaltungspflichten
Jede Partei verpflichtet sich, den Inhalt jedes Einzelvertrages sowie die ihm von der anderen Partei mitgeteilten oder zugänglich gemachten Daten, insbesondere Preise, technisches Know-How oder sonstige Informationen, Dritten gegenüber geheim zu halten, sie nur für Zwecke des betreffenden Einzelvertrages zu verwenden und sie ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder ganz noch teilweise für eigene Zwecke zu verwerten.
12.2 Ausnahmen
Ziff. 12.1 findet keine Anwendung, solange und soweit derartig vertrauliche Informationen (i) dem jeweiligen Empfänger bereits vorher bekannt waren oder (ii) allgemein bekannt sind oder werden oder (iii) dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt werden oder (iv) vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder (v) aufgrund rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind oder (vi) von der überlassenden Partei zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.
12.3 Datenschutzhinweise
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können in unseren Datenschutzhinweisen eingesehen werden.
12.4 Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
Die Dienste sind so angelegt, dass der Anbieter grundsätzlich keinen direkten Zugang zu den Inhalten (einschließlich personenbezogener Daten), die der Kunde in den Dienst eingibt, nimmt. Die Bewertung, ob im Rahmen seiner Nutzung der Dienste personenbezogene Daten betroffen sind, unterliegt ausschließlich dem Kunden. Soweit der Anbieter zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, erfolgt dies im Auftrag des Kunden im Sinne von Art. 28 DSGVO und gemäß der ergänzenden Bedingungen zur Auftragsverarbeitung.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderung der Nutzungsbedingungen
Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen, welche sich auf die Vertragsbeziehung auswirken, wird der Anbieter dem Vertragspartner mit angemessenem Vorlauf, in der Regel mit einem Vorlauf von nicht weniger als vier (4) Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung mitteilen. Sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb der in der Ankündigung genannten Frist (regelmäßig drei (3) Wochen) widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung („Zustimmungsfiktion“). Im Falle eines Widerspruchs wird der Einzelvertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Anbieter ist aber berechtigt, den betroffenen Einzelvertrag mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu beenden.
Die Zustimmungsfiktion gilt nicht für Änderungen des Teil B sowie der Anlagen 1 und 2. Solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden; verweigert der Kunde die Zustimmung, kann jede Partei den betroffenen Einzelvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen. Die Streichung eines Unterauftragnehmers aus Anlage 1 stellt keine zustimmungsbedürftige Änderung dar.
13.2 Redaktionelle Änderungen
Redaktionelle Änderungen dieser Nutzungsbedingungen, d.h. Änderungen, die das Vertragsverhältnis nicht betreffen, wie z.B. die Korrektur von Tippfehlern, werden ohne Benachrichtigung vorgenommen.
13.3 Abtretung
Der Anbieter behält sich das Recht vor, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden, alle Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag zu übertragen, abzutreten, durch Novation zu ersetzen oder weiterzugeben.
13.4 Klauselunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
13.5 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gelten die zwingenden Vorschriften des Rechts, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten. Im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden unabhängig vom anwendbaren Recht keine Anwendung. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ergeben, ist Gerichtsstand München, Deutschland. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
13.6 Problemlösung
Kunden können sich bei Streitigkeiten an den Anbieter wenden, der eine gütliche Einigung anstrebt. Das Recht des Kunden, rechtliche Schritte einzuleiten, bleibt unberührt. Bei Streitigkeiten über die Nutzung des Dienstes wird der Kunde gebeten, seine Beschwerde mit einer kurzen Beschreibung und relevanten Details an den Kundendienst zu senden. Der Anbieter bemüht sich, die Anfrage innerhalb von 7 Tagen zu bearbeiten.
13.7 Alternative Streitbeilegungsverfahren
Der Anbieter beteiligt sich nicht an alternativen Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
B. Besondere Nutzungsbedingungen für Berufsgeheimnisträger in Deutschland
1. Anwendungsbereich und Aktivierung
Die Verpflichtungen nach diesem Teil B bestehen neben und unabhängig von den Verpflichtungen aus den Bedingungen zur Auftragsverarbeitung des Anbieters. Die Bedingungen zur Auftragsverarbeitung ersetzen nicht die strafbewehrte Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB.
1.1 Geltung und Aktivierung
Dieser Teil B gilt ausschließlich für Zeiträume, in denen der Berufsgeheimnisträger-Modus für die Organisation des Kunden aktiviert ist. Die Aktivierung erfolgt entweder (i) durch den Kunden selbst, indem eine hierzu berechtigte administrative Person der Organisation den Berufsgeheimnisträger-Modus in den Organisationseinstellungen des Dienstes aktiviert und dabei bestätigt, dass die Organisation einer Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB unterliegt, oder (ii) bei Enterprise-Kunden durch Freischaltung durch den Anbieter auf Grundlage der einzelvertraglichen Vereinbarung. Die Aktivierung nach (i) setzt einen Organisationstarif voraus und ist nicht mit einer zusätzlichen Vergütung verbunden. Der aktive Status ist für den Kunden jederzeit in den Organisationseinstellungen einsehbar; der Anbieter protokolliert die Aktivierung und deren Zeitpunkt. Der Kunde kann den Berufsgeheimnisträger-Modus nicht selbst wieder deaktivieren; eine Deaktivierung erfolgt ausschließlich auf Verlangen des Kunden in Textform gegenüber dem Anbieter.
1.2 Wegfall der Voraussetzungen
Entfallen die Voraussetzungen nach Ziff. 1.1 — insbesondere durch Deaktivierung des Berufsgeheimnisträger-Modus auf Verlangen des Kunden oder durch Beendigung des Organisationstarifs —, endet die Geltung dieses Teil B mit Wirkung für die Zukunft; bei Beendigung des Organisationstarifs wird zudem der Zugang der betroffenen Nutzer zum Dienst gesperrt. Die Verpflichtungen des Anbieters nach Ziff. 2 bestehen für alle bis dahin offenbarten fremden Geheimnisse zeitlich unbegrenzt fort. Bereits gespeicherte Inhalte verbleiben in der für den Berufsgeheimnisträger-Modus vorgesehenen Infrastruktur und werden nicht an nicht verpflichtete Unterauftragnehmer übermittelt.
1.3 Geltung ohne Aktivierung
Ohne aktivierten Berufsgeheimnisträger-Modus gilt ausschließlich Teil A dieser Nutzungsbedingungen. Der Dienst ist in diesem Fall nicht für die Verarbeitung fremder Geheimnisse im Sinne von § 203 StGB bestimmt; der Kunde wird solche Inhalte nicht eingeben.
1.4 Berufsgeheimnis
Die Bedingungen dieses Teil B gelten ergänzend zu Teil A dieser Nutzungsbedingungen, wenn der Kunde Berufsgeheimnisträger im Sinne von § 203 StGB ist und somit einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterfällt, oder bei der Ausübung seiner Tätigkeit auch mit Daten und Informationen, die in den Anwendungsbereich von § 203 Strafgesetzbuch (StGB) fallen (im Weiteren „fremde Geheimnisse“ oder „Geheimnisse“) in Berührung kommt und daher Kenntnis von diesen erlangen bzw. diese verarbeiten könnte. Berufsgeheimnisträger sind insbesondere Rechtsanwälte (§§ 43a, 43e BRAO, § 2 BORA), Notare (§§ 18 und 26a BNotO), Patentanwälte (§§ 39a, 39c PAO), Steuerberater (§§ 57, 62a StBerG) oder Wirtschaftsprüfer (§§ 43, 50a WPO).
1.5 Mitwirkung des Anbieters an der beruflichen Tätigkeit eines Berufsgeheimnisträgers
Der Anbieter wirkt durch Erbringung seiner Leistung an der beruflichen Tätigkeit eines Berufsgeheimnisträgers mit. Dem Anbieter ist bekannt, dass der Kunde als Berufsgeheimnisträger gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten im Hinblick auf ihm anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen unterliegt und Personen, die an der beruflichen Tätigkeit eines Berufsgeheimnisträgers mitwirken, sich nach § 203 Abs. 4 S. 1 StGB strafbar machen, wenn sie unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbaren, das ihnen bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist.
Dieser Teil B stellt zugleich die Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Sinne von § 43e BRAO, § 62a StBerG, § 50a WPO, § 26a BNotO bzw. § 39c PAO dar. Der Anbieter wird hierdurch als mitwirkende Person im Sinne von § 203 Abs. 3 S. 2 StGB in die berufliche Tätigkeit des Kunden einbezogen. Die Verpflichtung erfolgt in Textform (§ 126b BGB) durch Annahme dieser Nutzungsbedingungen.
1.6 Pflichten des Kunden
Die Bewertung, welche der zu verarbeitenden Daten und Informationen dem Schutz von § 203 StGB unterliegen, obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass zu den durch § 203 StGB geschützten Informationen neben zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse von Personen auch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gehören können. Der Kunde wird den Anbieter auf diejenigen Informationen, Daten bzw. Datenkategorien hinweisen, welche dem Schutz des § 203 StGB unterliegen. Der Kunde ermöglicht dem Anbieter grundsätzlich nur Einblick in fremde Geheimnisse, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. Der Dienst des Anbieters ist nicht dafür geeignet, eine professionelle Beurteilung oder Entscheidungsfindung durch einen Berufsgeheimnisträger zu ersetzen, insbesondere werden durch ihn keine Rechtsdienstleistungen angeboten. Der Dienst dient ausschließlich der Unterstützung und stellt Muster und Ergebnisse zur Verfügung, deren Prüfung für eine Anwendung in der Arbeit des Berufsgeheimnisträgers in jedem Fall dem Kunden obliegt.
1.7 Beschränkung auf verpflichtete Unterauftragnehmer
Im aktivierten Berufsgeheimnisträger-Modus stehen innerhalb des Dienstes ausschließlich solche KI-Modelle und Unterauftragnehmer zur Verfügung, die gegenüber dem Anbieter eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach Maßgabe von § 203 Abs. 4 S. 2 StGB übernommen haben. Der Anbieter gewährleistet durch technische und organisatorische Maßnahmen, dass fremde Geheimnisse dieser Kunden nicht an nicht verpflichtete Unterauftragnehmer übermittelt werden. Die jeweils aktuell für Berufsgeheimnisträger freigeschalteten Unterauftragnehmer ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten Liste. Bis zur Aktivierung stehen dem Kunden die allgemeinen Unterauftragnehmer nach Teil A zur Verfügung.
Bei Nutzung der Websuche-Funktion werden die vom Nutzer formulierten Suchanfragen an den in Anlage 1 genannten Suchdienst übermittelt. Eine Speicherung der Suchanfragen beim Suchdienst findet aufgrund vereinbarter Zero-Data-Retention (ZDR) nicht statt.
2. Geheimhaltungspflichten des Anbieters
2.1 Verschwiegenheitspflicht/Kenntnisverschaffung
Der Anbieter verpflichtet sich, über fremde Geheimnisse Stillschweigen zu bewahren und sich von diesen nur insoweit Kenntnis zu verschaffen bzw. diese nur insoweit zu verwenden, wie dies für die Durchführung der für den Kunden zu erfüllenden Leistungen erforderlich ist. Mitarbeiter des Anbieters dürfen sich nur insoweit Kenntnis von Geheimnissen verschaffen, als dies zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist. Eine Weitergabe der Geheimnisse an Dritte ist nur nach Maßgabe von Ziff. 5 dieses Teil B zulässig.
Die Verpflichtungen dieses Teil B gelten unabhängig davon, ob der Anbieter tatsächlich Kenntnis von fremden Geheimnissen erlangt. Sie erfassen ausdrücklich auch alle Fälle, in denen dem Anbieter, seinen Mitarbeitern oder seinen Unterauftragnehmern eine Kenntnisnahme technisch möglich wäre, ohne dass es auf einen tatsächlichen Zugriff ankommt.
2.2 Begriff der fremden Geheimnisse
Fremde Geheimnisse im Sinne dieses Teil B sind sämtliche dem Kunden in seiner Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger anvertraute oder sonst bekannt gewordene Tatsachen, unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene Daten handelt. Hierzu zählen neben den vom Kunden in den Dienst eingegebenen Inhalten auch das Bestehen und der Gegenstand eines Mandats- bzw. Auftragsverhältnisses sowie hierauf bezogene Metadaten (insbesondere Datei-, Projekt- und Ordnerbezeichnungen sowie Protokoll- und Verbindungsdaten), soweit sie einen Rückschluss auf ein Mandats- bzw. Auftragsverhältnis zulassen.
2.3 Verpflichtung mitwirkender Personen
Der Anbieter ist verpflichtet, alle Personen, die für ihn tätig werden und Kenntnis von fremden Geheimnissen erlangen können — insbesondere Beschäftigte, Organmitglieder, freie Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer, Praktikanten und sonstige mitwirkende Personen im Sinne von § 203 Abs. 3 S. 2 StGB —, mindestens in Textform entsprechend Ziff. 2.1 dieses Teil B zur Verschwiegenheit zu verpflichten und über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zu belehren. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht gegenüber jedermann, auch gegenüber Familienangehörigen, gegenüber Arbeitskollegen, soweit eine Offenbarung nicht aus beruflichen Gründen zur Leistungserbringung für den Kunden erforderlich ist, sowie auch gegenüber demjenigen, der von der betreffenden Tatsache bereits Kenntnis erlangt hat. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung der Beauftragung uneingeschränkt und zeitlich unbefristet fort.
2.4 Belehrung und Bestätigung
Der Anbieter versichert, dass ihm bekannt ist, dass er bzw. seine Mitarbeiter sich strafbar machen, wenn sie unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbaren, das ihnen bei Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Ein Verstoß gegen § 203 Absatz 4 Satz 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Dies gilt auch für eine unbefugte Offenbarung an Unterauftragnehmer, die an der Erbringung der Leistung für den Kunden in dessen Funktion als Berufsgeheimnisträger mitwirken, wenn der Unterauftragnehmer nicht ebenfalls auf die Geheimhaltung i.S.d. § 203 StGB verpflichtet wurde.
Der Anbieter versichert, über die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht belehrt zu sein, und übernimmt die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach Maßgabe dieses Teil B.
2.5 Verbot der Nutzung zu eigenen Zwecken
Der Anbieter verarbeitet die Inhalte des Kunden ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung. Eine Nutzung zum Training, zur Entwicklung oder Verbesserung von KI-Modellen oder sonstigen Diensten sowie zu Analyse-, Statistik- oder Werbezwecken findet nicht statt. Die dem Anbieter nach Teil A Ziff. 11.6 eingeräumten Nutzungsrechte sind im aktivierten Berufsgeheimnisträger-Modus auf diesen Zweck beschränkt. Der Anbieter stellt vertraglich und technisch sicher, dass auch die in Anlage 1 genannten Unterauftragnehmer die Inhalte weder zu Trainings- oder Verbesserungszwecken verwenden noch über die zur Leistungserbringung erforderliche Dauer hinaus speichern.
2.6 Zugriff im Rahmen des Supports
Ein lesender Zugriff auf Inhalte des Kunden durch den Anbieter erfolgt ausschließlich (i) auf ausdrückliche Anforderung oder mit vorheriger Freigabe des Kunden im Einzelfall, (ii) im hierfür erforderlichen Umfang und (iii) durch nach Ziff. 2.3 verpflichtete Personen. Jeder derartige Zugriff wird protokolliert; der Kunde kann die Protokolle auf Anfrage in Textform einsehen. Ein Zugriff ohne Freigabe des Kunden ist nur zulässig, soweit er zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit oder Integrität des Dienstes zwingend erforderlich ist; der Anbieter informiert den Kunden hierüber unverzüglich.
2.7 Meldepflicht bei Verletzung der Geheimhaltung
Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, über jede unbefugte Kenntnisnahme, Offenbarung oder Weitergabe fremder Geheimnisse sowie über jeden hierauf gerichteten Verdacht. Die Information umfasst Art und Umfang des Vorfalls, die betroffenen Daten und Datenkategorien, die getroffenen und vorgesehenen Maßnahmen sowie alle weiteren Angaben, die der Kunde zur Erfüllung seiner eigenen berufs- und datenschutzrechtlichen Pflichten (insbesondere Art. 33, 34 DSGVO) benötigt. Meldepflichten nach den Bedingungen zur Auftragsverarbeitung bleiben unberührt.
2.8 Fortwirkung
Die Pflicht des Anbieters zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertrages mit dem Kunden zeitlich unbegrenzt fort.
3. Ort der Verarbeitung und Auslandsbezug
3.1 Verarbeitungsort
Die Speicherung fremder Geheimnisse erfolgt im aktivierten Berufsgeheimnisträger-Modus ausschließlich in Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland. Der Betrieb der Anwendung und der Datenbank erfolgt bei der Open Telekom Cloud (T-Systems International GmbH) in Deutschland. Dies gilt unabhängig davon, ob der Berufsgeheimnisträger-Modus nach Ziff. 1.1 fortbesteht. Ein Zugriff auf gespeicherte fremde Geheimnisse aus Drittstaaten findet nicht statt.
3.2 Zugriffsverlangen ausländischer Stellen
Der Anbieter gibt fremde Geheimnisse nicht aufgrund von Anordnungen ausländischer Behörden oder Gerichte heraus, sofern hierfür keine nach dem Recht der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland wirksame Rechtsgrundlage besteht. Der Anbieter teilt ein entsprechendes Verlangen dem Kunden unverzüglich mit, soweit dies rechtlich zulässig ist; ein etwaiges Verbot der Mitteilung wird er rechtlich überprüfen und, soweit möglich, angreifen. Er tritt dem Verlangen mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln entgegen.
4. Zeugnisverweigerung / Beschlagnahme
4.1 Zeugnisverweigerung
Soweit dem Anbieter im Hinblick auf seine Tätigkeit für den Kunden als Berufsgeheimnisträger in Bezug auf fremde Geheimnisse ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53a Strafprozessordnung (StPO) zusteht, entscheidet über dessen Geltendmachung der Kunde als Berufsgeheimnisträger. Kann eine Entscheidung des Kunden nicht in absehbarer Zeit herbeigeführt werden, ist der Anbieter berechtigt, einen Rechtsbeistand für eine eigene Entscheidung hinzuzuziehen.
4.2 Beschlagnahmeverbot
Der Anbieter wird darauf hingewiesen, dass die sich in seinem Gewahrsam befindenden fremden Geheimnisse einem Beschlagnahmeverbot gemäß § 97 Abs. 2 StPO unterliegen. Fremde Geheimnisse werden nicht ohne das Einverständnis des Kunden als Berufsgeheimnisträger an deutsche Strafverfolgungsbehörden herausgegeben. Im Falle einer Beschlagnahme durch deutsche oder ausländische Strafverfolgungsbehörden wird der Anbieter dieser widersprechen und den Kunden unverzüglich informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist; ein etwaiges Verbot der Information wird er rechtlich überprüfen und, soweit möglich, angreifen.
5. Einbindung von Dritten
5.1 Erlaubnis zur Unterauftragsvergabe
Die Begründung von Unterauftragsverhältnissen mit verbundenen Unternehmen oder Dritten (d.h. mit Dienstleistern, die den Anbieter bei der Leistungserbringung für den Kunden unterstützen und dabei ggfs. Zugriff auf fremde Geheimnisse erhalten) (im Weiteren „Unterauftragnehmer“) ist dem Anbieter unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere des Art. 28 DSGVO) und diesen Besonderen Nutzungsbedingungen gestattet, sofern der Anbieter den Kunden mit angemessener Vorlaufzeit hiervon informiert und der Kunde keinen Widerspruch gegen den Unterauftragnehmer erhebt. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens vierzehn (14) Tage vor dem beabsichtigten Einsatz eines neuen Unterauftragnehmers in Textform und räumt dem Kunden damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des Unterauftragnehmers aus wichtigem, die Wahrung fremder Geheimnisse betreffendem Grund in Textform zu widersprechen. Im Fall eines berechtigten Widerspruchs wird der betreffende Unterauftragnehmer für den Kunden nicht eingesetzt. Ist dies dem Anbieter nicht zumutbar, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich des betroffenen Einzelvertrages zu.
Macht der Kunde von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, erstattet der Anbieter im Voraus gezahlte Entgelte zeitanteilig für den nicht genutzten Zeitraum. Vor Wirksamwerden der Kündigung stellt der Anbieter dem Kunden für einen angemessenen Zeitraum, mindestens dreißig (30) Tage, die Möglichkeit zum Export seiner Inhalte in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung.
5.2 Auswahl
Der Anbieter hat Unterauftragnehmer nach deren Eignung mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt auszuwählen.
5.3 Erforderlichkeit
Der Anbieter verpflichtet sich, Unterauftragnehmern Geheimnisse nur dann zugänglich zu machen, sofern dies für die Erfüllung von Leistungen für den Kunden erforderlich ist.
5.4 Verpflichtung von Unterauftragnehmern
Der Anbieter verpflichtet sich, in die Durchführung der Tätigkeit für den Kunden einbezogene Unterauftragnehmer, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von Geheimnissen des Kunden erlangen können, mindestens in Textform, unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Geheimhaltung fremder Geheimnisse zur Verschwiegenheit über die Geheimnisse zu verpflichten. Dabei hat der Anbieter auch dafür Sorge zu tragen, dass diese Verpflichtungen auch für etwaige Unterbeauftragungen Gültigkeit haben. Dem Anbieter ist bewusst, dass falls er dieser Verantwortung zur Weitergabe der Geheimhaltungsverpflichtungen nicht nachkommt, er sich nach § 203 Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 StGB strafbar machen kann, wenn von ihm eingeschaltete Dritte ein ihnen bei Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis unbefugt offenbaren. Dem Kunden ist bewusst, dass ihm im aktivierten Berufsgeheimnisträger-Modus innerhalb des Dienstes nur solche Unterauftragnehmer (einschließlich Anbieter von KI-Modellen) zur Verfügung stehen, die dem Anbieter eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach Maßgabe von § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB übernommen haben (siehe Anlage 1).
6. Nachweise und Kontrollrechte
Der Anbieter weist dem Kunden auf Anfrage in Textform nach, dass und in welcher Form die in Anlage 1 genannten Unterauftragnehmer zur Verschwiegenheit nach Maßgabe von § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB verpflichtet wurden. Ein Muster der hierfür verwendeten Verschwiegenheitsverpflichtung ist als Anlage 2 beigefügt. Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Teil B zu überprüfen; der Anbieter erteilt hierzu die erforderlichen Auskünfte und legt vorhandene Zertifizierungen und Prüfberichte vor. Weitergehende Kontrollrechte nach den Bedingungen zur Auftragsverarbeitung bleiben unberührt.
7. Zwangsvollstreckung
Sollte das Eigentum des Kunden beim Anbieter durch Maßnahmen Dritter (Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder Ähnliches gefährdet werden, so hat der Anbieter den Kunden unverzüglich zu verständigen. Alle Geheimnisse sind in diesem Zusammenhang rechtzeitig vor Eintritt dieser Maßnahmen von den betroffenen Datenverarbeitungskomponenten des Anbieters zu entfernen. Der Anbieter wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Geheimnissen ausschließlich beim Kunden liegen.
8. Löschung und Rückgabe
Nach Beendigung des Vertrags löscht der Anbieter nach Wahl des Kunden alle in seinem Verantwortungsbereich befindlichen fremden Geheimnisse des Kunden und bescheinigt dem Kunden, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle in seinem Verantwortungsbereich befindlichen fremden Geheimnisse an den Kunden zurück. Das Wahlrecht auf Löschung oder Rückgabe besteht nur dann, wenn der vereinbarte Dienst beide Optionen ermöglicht. Ansonsten wird bereits an dieser Stelle durch den Kunden das Wahlrecht ausgeübt, dass eine Löschung der sich im Verantwortungsbereich des Anbieters befindlichen fremden Geheimnisse des Kunden nach Beendigung des Vertrags erfolgen soll.
Die Löschung erfolgt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung des Vertrages; der Anbieter bestätigt sie dem Kunden in Textform. Datensicherungen werden im Rahmen des regulären Backup-Zyklus, spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen, automatisiert gelöscht. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen, werden die betroffenen Daten für jede weitere Verarbeitung gesperrt; ein Zugriff auf Inhalte erfolgt nicht.
9. Haftung
Für Verletzungen der Verpflichtungen aus diesem Teil B gilt Teil A Ziff. 9 mit der Maßgabe, dass die Verkürzung der Verjährungsfrist nach Teil A Ziff. 9.3 Satz 2 keine Anwendung findet; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Anlage 1 — Für Berufsgeheimnisträger freigeschaltete Unterauftragnehmer
Stand: 30.07.2026. Änderungen dieser Anlage werden dem Kunden nach Ziff. 5.1 dieses Teil B mindestens vierzehn (14) Tage im Voraus in Textform mitgeteilt.
Die folgenden Unterauftragnehmer haben gegenüber dem Anbieter eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach Maßgabe von § 203 Abs. 4 S. 2 StGB übernommen und stehen Kunden im aktivierten Berufsgeheimnisträger-Modus innerhalb des Dienstes zur Verfügung. Andere Unterauftragnehmer (einschließlich anderer Anbieter von KI-Modellen) sind für diese Kunden technisch nicht erreichbar:
| Unterauftragnehmer | Leistung |
|---|---|
| Open Telekom Cloud (T-Systems International GmbH) | Betrieb der Anwendung und der Datenbank (Hosting in Deutschland) sowie Bereitstellung von KI-Modellen über die AI Foundation Services |
| Amazon Web Services (AWS) | Bereitstellung von KI-Modellen über die AWS Bedrock-Plattform sowie Cloud-Infrastruktur |
| Google Cloud | Bereitstellung von KI-Modellen über Vertex AI |
| Microsoft Azure | Bereitstellung von KI-Modellen über den Azure OpenAI Service |
| Brave | Websuche-Funktion innerhalb des Dienstes (Search API); Zero-Data-Retention (ZDR) vereinbart |
Fehler- und Absturzberichte zur internen Fehleranalyse werden ohne Nutzerinhalte verarbeitet; eine Kenntnisnahme fremder Geheimnisse im Sinne von Ziff. 2.2 dieses Teil B ist hierbei technisch ausgeschlossen. Die für den allgemeinen Dienst nach Teil A eingesetzten weiteren Unterauftragnehmer sind im aktivierten Berufsgeheimnisträger-Modus nicht erreichbar.
Anlage 2 — Muster der Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB
Der Anbieter verwendet gegenüber den in Anlage 1 genannten Unterauftragnehmern sowie gegenüber den nach Ziff. 2.3 dieses Teil B zu verpflichtenden Personen eine Verpflichtungserklärung mit mindestens dem folgenden Inhalt. Abweichungen im Wortlaut sind zulässig, soweit der Schutzumfang nicht unterschritten wird.
Verpflichtung zur Verschwiegenheit über fremde Geheimnisse (§ 203 StGB)
1. Gegenstand.Die verpflichtete Person bzw. das verpflichtete Unternehmen (nachfolgend „Verpflichtete“) wirkt an der beruflichen Tätigkeit von Berufsgeheimnisträgern im Sinne von § 203 StGB mit und kann dabei Kenntnis von fremden Geheimnissen erlangen. Fremde Geheimnisse sind alle Tatsachen, die einem Berufsgeheimnisträger in dieser Eigenschaft anvertraut oder sonst bekannt geworden sind, einschließlich zum persönlichen Lebensbereich gehörender Geheimnisse sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene Daten handelt.
2. Verschwiegenheit. Die Verpflichtete verpflichtet sich, über fremde Geheimnisse Stillschweigen zu bewahren, sich von diesen nur insoweit Kenntnis zu verschaffen, wie dies zur Erfüllung der übernommenen Aufgaben erforderlich ist, und sie ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden. Die Verschwiegenheitspflicht besteht gegenüber jedermann.
3. Belehrung über die strafrechtlichen Folgen. Die Verpflichtete ist darüber belehrt worden, dass sich nach § 203 Abs. 4 StGB strafbar macht, wer als mitwirkende Person unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihr bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Der Verstoß wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die Verpflichtete bestätigt den Erhalt dieser Belehrung.
4. Weitergabe der Verpflichtung. Die Verpflichtete wird alle Personen und Unternehmen, die sie ihrerseits einbezieht und die Kenntnis von fremden Geheimnissen erlangen können, vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens in Textform entsprechend dieser Erklärung zur Verschwiegenheit verpflichten und über die strafrechtlichen Folgen belehren. Sie stellt sicher, dass diese Verpflichtung auch für weitere Unterbeauftragungen gilt.
5. Keine Nutzung zu eigenen Zwecken. Eine Nutzung fremder Geheimnisse zu eigenen Zwecken, insbesondere zum Training, zur Entwicklung oder Verbesserung von KI-Modellen oder sonstigen Diensten sowie zu Analyse-, Statistik- oder Werbezwecken, ist ausgeschlossen.
6. Mitteilungspflicht. Die Verpflichtete informiert den Anbieter unverzüglich über jede unbefugte Kenntnisnahme, Offenbarung oder Weitergabe fremder Geheimnisse sowie über jeden hierauf gerichteten Verdacht und über jedes behördliche oder gerichtliche Herausgabeverlangen, soweit deren Mitteilung rechtlich zulässig ist.
7. Fortgeltung. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit oder des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fort.
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